Inklusion

Leitbild und Grundsätze

Die NMG versteht sich als inklusiv arbeitende Schule. Als eine solche Schule zeigen wir die Absicht, allen Schüler*innen und Mitarbeiter*innen die gleiche Wertschätzung und Akzeptanz entgegenzubringen und gemeinsam zu leben und zu lernen. Die unterschiedlichen Bedürfnisse und Voraussetzungen der Lernenden stehen hierbei im Mittelpunkt. Diese Vielfalt wird als Chance und Bereicherung für Lern- und Bildungsprozesse verstanden. Unabhängig von Geschlecht, besonderen Lernbedürfnissen und sozialen oder ökonomischen Voraussetzungen sollen alle Schüler*innen an unserem Bildungsangebot teilhaben und ihre Potentiale entfalten können. Wir versuchen stets unseren Unterricht, unsere Lernprozesse und Schulstrukturen weiterzuentwickeln, so dass die Reduzierung von Barrieren in Bildung und Erziehung immer im Vordergrund bleibt. Unterschiede werden als Chance für das gemeinsame Lernen betrachtet und als Profit und Bereicherung für die gesamte Schüler*innenschaft gesehen. Da wir uns als eine Schule für alle betrachten, haben wir grundsätzlich keine Einschränkungen bezüglich der Förderschwerpunkte der Schüler*innen. Allein unser Schulgebäude setzt der Vielfalt gewisse Grenzen, da die baulichen Gegebenheiten und die Ausstattung die Aufnahme von Schüler*innen mit den FS KME, HK und Sehen erschweren.

Aufnahme von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Die Aufnahme von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf findet als eigenständiges Aufnahmeverfahren gem. § 1 Abs. 4 APO-SI im Rahmen des Aufnahmezyklus der NMG aller Schüler*innen statt. Das Anmelde- und Aufnahmeverfahren ist in Abstimmung mit dem Schulträger gestaltet. Eine Aufnahmekapazität für Schüler*innen mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung wird bestimmt. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen von Schüler*innen mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung die Kapazität der Schule, wird im Einzelfall über die Aufnahme entschieden. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Personaleinsatz

An der NMG liegt das Gemeinsame Lernen in der Verantwortung sowohl der sonderpädagogischen Fachkräfte als auch der Regelschullehrkräfte. Beide Professionen arbeiten eng zusammen, um den Unterricht gemeinsam zu planen, das VIP-Büro in der individuellen Lernzeit zu betreuen, Förderpläne zu erstellen und Diagnostiken durchzuführen. Sonderpädagogische Fachkräfte berücksichtigen dabei auch die Bedürfnisse der Regelschulkinder, während Regelschullehrkräfte die Förderschüler*innen im Blick haben. Zusätzlich betreuen Schulbegleiter*innen und Fachkräfte im multiprofessionellen Team (MPT) Schüler und Schülerinnen mit Förderbedarf. Auch sie stehen in engem Kontakt mit den Regelschullehrkräften und den sonderpädagogischen Lehrkräften. Teilweise kann auch die Einbindung der Schulsozialpädagogik wichtig sein. Jede Profession bringt dabei die eigenen Fähigkeiten und Stärken ein und professionalisiert sich. In den Inklusionsklassen ist neben den Regelschullehrer*innen verstärkt eine sonderpädagogische Fachkraft eingesetzt. Der Unterricht findet stundenweise in Doppelbesetzung statt. Die sonderpädagogischen Fachkräfte sind idealerweise einem Jahrgangsteam zugeordnet, können auf freiwilliger Basis und in Abhängigkeit der personellen Kapazitäten Mitglied eines Klassenleitungsteams sein und auch in den weiteren Klassen des Jahrgangs oder mehrerer Jahrgänge eingesetzt werden.

Arbeit im Team

In regelmäßigen Fachkonferenzen und Teamsitzungen tauschen sich die Lehrer*innen über Classroom-Management, Stundeninhalte, Differenzierungsangebote, die didaktisch-methodische Umsetzung der Themeninhalte sowie Methoden zur Förderung sozial-emotionaler Prozesse aus. Alle Beteiligten fühlen sich verantwortlich für die Entwicklung der Regel- wie auch der Förderschüler*innen.

 

Rolle der MPT

Die Fachkräfte im multiprofessionellen Team (MPT) wirken in allen Bereichen des Gemeinsamen Lernens mit und unterstützen. Dazu gehören z.B. die Planung und Durchführung gezielter Fördermaßnahmen in innerer und äußerer Differenzierung, die Mitwirkung bei der Ermittlung von Lernständen und Lernentwicklungen sowie in Abhängigkeit der jeweiligen Profession auch Tätigkeiten rund um Praktika und Kooperation mit außerschulischen Partner*innen im Bereich der Berufsorientierung.

 

Rolle der Schulbegleiter*innen

Die Schulbegleitung an der NMG dient der Förderung der Teilhabe von Schüler*innen mit (sonderpädagogischem) Förderbedarf am regulären Unterricht. Ziel ist eine langfristige Eingliederung der Schüler*innen in das Schulleben und die schulischen Abläufe. Die Schulbegleiter*innen orientieren sich hierbei an den individuellen Bedürfnissen der Schüler*innen und sind aktiv in die Förderplanung eingebunden, um eine maßgeschneiderte Unterstützung zu gewährleisten. Die Beantragung der Schulbegleitung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten beim zuständigen Jugendamt.

 

Räumlichkeiten

Der Unterricht an der NMG findet gemeinsam im Klassenraum oder in den verschiedenen Fachräumen statt. In den Werk- und Technikräumen, den Schulküchen sowie in einer Fahrradwerkstatt werden praxisnah berufsvorbereitende Kompetenzen vermittelt. Für eine differenzierte Förderung in Kleingruppen stehen jeder Jahrgangsstufe eigene Differenzierungsräume zur Verfügung. Dort befinden sich Materialien, die gezielt auf die individuelle Förderung der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf des jeweiligen Jahrgangs abgestimmt sind. Im „Time-Out-Room“ können Schüler*innen je nach Bedürfnis zur Ruhe kommen, ein Bewegungsangebot wahrnehmen oder gemeinsam mit Schulsozialarbeiter*innen und Fachkräften ihr Verhalten reflektieren, Handlungsalternativen entwickeln und ihre Lernbereitschaft wiederherstellen. Die vielfältigen Sportflächen auf dem Außengelände laden alle Schüler*innen in den Pausen zu gemeinsamer Bewegung und Begegnung ein. Sie fördern das Miteinander und tragen zu einem lebendigen Schulklima bei.

 

Unterricht

Fachlehrkräfte, Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung sowie weitere pädagogische Fachkräfte arbeiten gemeinsam und tragen Verantwortung für die Lerngruppen und den Unterricht. Die Schüler*innen lernen grundsätzlich gemeinsam im Klassenverband. Dabei wird auf unterschiedliche Lernbedarfe eingegangen und auf eine angemessene Differenzierung geachtet, sodass gemeinsames Arbeiten und Lernen im Unterricht möglich sind. Unterstützung wird dort angeboten, wo sie erforderlich ist. Ein fester Bestandteil sind verbindliche Lernzeiten. Für Lernende mit erhöhtem Unterstützungsbedarf gibt es ergänzende Angebote wie das VIP-Büro, in dem während der Lernzeit Lerninhalte aus dem Unterrichtskonzept mit zusätzlicher Unterstützung bearbeitet werden. Das VIP-Büro ist ein ergänzendes Angebot ab der Klasse 6. Zudem lernen die Schüler*innen in heterogenen Tischgruppen. Auf den Einsatz kooperativer Lernmethoden wir Wert gelegt.

 

Beurteilen

Leistungen werden an unserer Schule transparent und nachvollziehbar beurteilt. Ein regelmäßiger Austausch zwischen Lehrkräften und Lernenden ist dabei zentral und wird im gesamten Team getragen. Die Bewertung orientiert sich an den geltenden schulischen Vorgaben. Neben Noten werden – insbesondere bei zieldifferent unterrichteten Lernenden – auch verschiedene schriftliche Rückmeldungen und Gespräche genutzt, um Lernfortschritte, Stärken und weitere Ziele sichtbar zu machen.

Diese Rückmeldungen können unter anderem im Rahmen der Lern- und Entwicklungsgespräche erfolgen, an denen Lernende, Erziehungsberechtigte und eine Lehrkraft der Klassenleitung teilnehmen.

Beratung mit Eltern

Elterngespräche finden regelmäßig zweimal jährlich im Rahmen der Lernentwicklungsgespräche statt. Dabei wird auch die jährliche Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs mit den Eltern besprochen. An diesen Gesprächen nehmen nach Absprache im Team neben den Klassenleitungen auch die zuständigen sonderpädagogischen bzw. weiteren Fachkräfte teil. Eltern und Lehrkräfte können jederzeit weitere Gesprächstermine vereinbaren, wenn dies pädagogisch sinnvoll und notwendig ist.

 

Schulsozialpädagogik und Beratungsteam

Die Schulsozialpädagog*innen und das Beratungsteam unterstützen mit Ihrem Beratungsangebot Schüler*innen und Familien, die aufgrund von Lern- oder Entwicklungsproblemen weitere Unterstützung benötigen. Ihr Angebot wird in der Regel freiwillig wahrgenommen und unterliegt der Schweigepflicht. Auch im Zusammenhang mit Schulabsentismus und Fällen von Kindeswohl-gefährdung sind die Schulsozialpädagog*innen eine wichtige Unterstützung für Schule und Familie und die Schnittstelle zwischen Schule und Jugendhilfe. In diesen Fällen werden sie spätestens dann einbezogen, wenn pädagogische Maßnahmen der Lehr- und Fachkräfte nicht weiterhelfen.

 

 

Beratung pädagogischer Fachkräfte untereinander

Die pädagogischen Fachkräfte beraten sich untereinander in den Teamsitzungen und bei Bedarf. Wenn es einen weitergehenden Beratungsbedarf oder Konflikte gibt, ist die Schulleitung in Verantwortung für die Beratung.

 

Berufsorientierung

Für die Beratung im Bereich der Berufsorientierung sind die Studien- und Berufswahl-Koordinator*innen zuständig („StuBos“).

Inklusiv zu arbeiten bedeutet u.a. das Recht auf einen gemeinsamen Unterricht. Für die Vergabe von Abschlüssen sind die notwendigen Leistungen zu erbringen. Nicht alle Schüler*innen werden dies können, trotz bestmöglicher Förderung. Grundsätzlich werden alle Schulabschlüsse angeboten, die Schüler*innen verfolgen das Erreichen des Abschlusses ihres entsprechenden Bildungsganges (so z.B. auch den Schulabschluss im Bildungsgang Lernen).

Diagnostische Verfahren dienen zunächst der Feststellung der Lernausgangslage unserer Schüler*innen. Ihre Ergebnisse helfen dabei, Lehr- und Lernpläne passend zu gestalten, aber auch um individuelle Förderpläne zu entwickeln und fortzuschreiben. Die NMG verfügt über verschiedene standardisierte Testverfahren zur Intelligenzmessung, zum Lern- und Arbeitsverhalten, aber auch fachbezogene Diagnostiken, die mit ganzen Lerngruppen durchgeführt werden können.

Die Förderpläne für die Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf orientieren sich an den Bereichen Verhalten, Kommunikation und Sozialisation des Entwicklungstherapeutischen/ Entwicklungspädagogischen Lernziel-Diagnose-Bogens (ELDiB). Die Erstellung der Förderpläne findet im Team statt. Die Förderpläne werden regelmäßig fortgeschrieben und mit den Erziehungsberechtigten in den Lern- und Entwicklungsgesprächen besprochen.